Sicherungsposten tragen eine große Verantwortung. Sie begleiten einen gefährlichen Arbeitseinsatz und müssen im Notfall schnellstens Hilfe leisten. Für ihre Qualifikation gibt es verbindliche Vorgaben.
Die Arbeit in engen, geschlossenen Räumen kann riskant sein, ist aber manchmal unvermeidbar. Darum schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor, dass grundsätzlich ein Sicherungsposten vor Ort sein muss. Aber was genau versteht man unter engen Räumen oder Behältern? Die DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume“ definiert Räume und Behälter als Bereiche, in denen ein ungewöhnlich hohes Gefährdungspotenzial bestehen könne. Und weiter: „Auch Bereiche, die nur teilweise von festen Wandungen umgeben sind, in denen sich aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder der Konstruktion Gefahrstoffe ansammeln können bzw. Sauerstoffmangel entstehen kann.
Der Sicherungsposten ist also gemäß der DGUV Regel 113-004 eine Person, die mit den im Behälter, Silo oder engen Raum tätigen Personen ständige Verbindung hält und gegebenenfalls Maßnahmen der Rettung durchführt oder einleitet. Ständige Verbindung besteht in der Regel bei einer Sichtverbindung. Falls das ausgeschlossen ist, kann eine ständige Verbindung auch über andere Mittel geschaffen werden, zum Beispiel Sprechverbindung, Personen-Notsignal-Anlagen oder Signalleinen.
Unsere Schulung zum Brand- und Befahrsicherungsposten ist durch die BASF SE Werksfeuerwehr zertifiziert.
Zu den wichtigen persönlichen Eigenschaften eines Sicherungspostens gehören die Zuverlässigkeit sowie bestimmte geistige und körperliche Fähigkeiten.
Zuverlässigkeit
Jemand, der sich nicht ablenken lässt und die Erwartungen erfüllt, die an ihn gestellt werden. Zuverlässige Personen bleiben im Zeitplan, halten sich an Absprachen, Verabredungen, Vereinbarungen und an Gesetze und Regeln. Auch Pünktlichkeit und die Kompetenz, diszipliniert an einer Arbeit zu bleiben, gelten als Kriterien für die Zuverlässigkeit
Geistig geeignet
Jemand, der Gefahren rechtzeitig erkennen und bewerten kann. Die Person ist also in der Lage, für sich selbst und den zu
überwachenden Kollegen im Geiste die Risiken und Gefährdungen abzuschätzen und angemessene Maßnahmen einzuleiten, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten.
Körperlich geeignet
Jemand, der in der Lage ist, eine Person, die gerettet werden muss, aus dem Gefahrenbereich zu transportieren. Ebenfalls gehört zur körperlichen Eignung, dass der Sicherungsposten Gefahren visuell oder akustisch wahrnehmen kann. Bei Benutzung von Atemschutz muss die entsprechende Tauglichkeit nachgewiesen werden. Werden Gefahrstoffmessungen durchgeführt, deren Ergebnis nur durch Farbumschlag ablesbar ist, muss dafür das Farbsehvermögen ausreichen. Sollte es trotz aller Schutzmaßnahmen zu einem Unfall kommen, muss der Sicherungsposten jederzeit Hilfe herbeiholen können. Dazu muss er ausreichende Sprachkenntnisse haben und Sachlagen klar und deutlich beschreiben können.
Fachlich geeignet
Ist der Sicherungsposten, wenn er die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kennt, die für den Einsatz erforderlich ist. Vor dem Befahren eines Behälters ist es seine Aufgabe, die PSA nochmals zu kontrollieren (zum Beispiel, ob die PSA gegen Absturz richtig angelegt und das Seil korrekt angeschlagen wurde). Nicht nur die Kontrolle der PSA, sondern auch die Bedienung der Rettungsgeräte muss der Sicherungsposten beherrschen. Außerdem muss er in der Lage sein, seine eigene zusätzliche PSA sicher zu benutzen (zum Beispiel PSA gegen Absturz oder Atemschutz). Weil diese Ausrüstung vor tödlichen Gefahren schützt, ist eine gründliche Ausbildung mit praktischen Übungen notwendig!